Wenn du willst, dass in den Medien über dein Unternehmen berichtet wird, musst du der Presse berichtenswerte News und gutes Bildmaterial liefern. Doch Achtung: Ohne das Recht zur Weitergabe von Bildern bringst du externe Partner in die Gefahr abgemahnt zu werden und haftest ihnen unter Umständen auch noch für die dadurch entstandenen Schäden. Erfahre, wie du Bilder an Dritte weitergeben kannst und dabei rechtlich alles richtig machst.
Keine Lust, zu lesen? Im Video fasst Medienrechtsanwalt Sebastian Deubelli die wichtigsten Fakten zur Weitergabe von Bildern an Dritte zusammen:
Weswegen sollten Unternehmen Bilder nicht einfach weitergeben
Es kommt im Unternehmensalltag immer wieder vor, dass Bilder an Dritte weitergegeben werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du nach einem Event eine Pressemitteilung an verschiedene Onlinemagazine verschickst und den Journalisten etwa über dein Presseportal passendes Bildmaterial gleich mitlieferst. Oder wenn du Handelspartnern deines Unternehmens Produktbilder zur Verfügung stellst.
Das Problem: Selbst wenn du die Bilder nutzen darfst und rechtlich auf der sicheren Seite bist, kann die Weitergabe von Bildern an externe Partner oder die Presse unter Umständen die Rechte verschiedener Personen verletzen.
Im schlimmsten Fall fordern die Event- oder Produktfotografen dann von deinen Partnern einen Schadensersatz für unerlaubte Bildnutzung. Müssen eure Partner hohe Abmahnkosten zahlen, weil deinem Unternehmen ein Fehler unterlaufen ist, schadet das eurem Image.
Damit das nicht passiert, solltest du dich vor der Weitergabe rundum absichern und dich mit den geltenden Bildrechten auseinandersetzen.
Welche Rechte sind für die Bildnutzung durch Dritte relevant?
Bevor du Bilder an Dritte weitergibst, solltest du zunächst die grundsätzlichen Nutzungsrechte dieser Bilder klären. Auch wenn das Recht zur Weitergabe erst nachgelagert eine Rolle spielt, darfst du es auf keinen Fall vernachlässigen.
Denn ohne das Recht zur Weitergabe verstoßen deine Partner mit jeder Nutzung und Weitergabe ihrerseits gegen das Gesetz. Deine Unterlizenznehmer dürfen abgemahnt und zur Kasse gebeten werden. Damit sie rechtlich abgesichert sind, musst du mit dem Urheber der Bilder die Weitergabe an Dritte eindeutig klären und die Erlaubnis dafür einholen.
Welche Rechte du konkret klären musst, hängt von der Bildquelle ab.
Besonders heikel: Fremde Bilder an Dritte weitergeben
Ob du Bilder weitergeben möchtest oder nicht: Grundsätzlich musst du für die Verwertung von Fotos alle Bildrechte beachten, die infrage kommen könnten.
Bei Bildern von Dritten sind das neben dem Urheberrecht des Fotografen folgende Drittrechte:
Markenrechte für abgebildete Logos oder Produkt- und Unternehmensnamen
Property-Rechte, wenn das Bild auf privatem Grund und Boden entstanden ist
Urheberrechte für Kunstwerke, die abgebildet sind
Wer kann dir Bildrechte übertragen?
Die für das Bild geltenden Rechte solltest du klären und die Erlaubnis der Rechteinhaber am besten schriftlich einholen.
Rechteinhaber sind zum Beispiel
die Urheber der Bilder,
Die abgebildeten Personen,
Marken- oder Hausrechtsinhaber oder
die Urheber der abgebildeten Kunstgegenstände.
Wenn du Bilder in Auftrag gibst und die Erlaubnis für die Nutzung in Form von Bildlizenzen einholst, denkst du dabei am besten schon über das Big Picture nach:
Reicht es, wenn dein Unternehmen die Rechte an den Bildern hat, oder sollen sie perspektivisch weitergegeben werden, zum Beispiel zur Veröffentlichung in den Medien?
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, an wen die Bilder potenziell weitergegeben werden sollen.
Der einfache Weg: Bilder im eigenen Unternehmen erstellen und weitergeben
Du nimmst bei einem Event deines Unternehmens selbst die Kamera in die Hand und fängst die Stimmung für die Presse ein? Dann gestaltet sich die rechtssichere Weitergabe der Bilder etwas einfacher.
Eine Urheberrechteklärung ist nicht notwendig, wenn du oder jemand aus deinem Team den Auslöser betätigt oder Schnappschüsse mit dem Smartphone einfängt. Denn nach dem Urheberrechtsgesetz bekommt dein Arbeitgeber in der Regel automatisch die Nutzungsrechte für Bilder, die im Auftrag des Unternehmens und im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses entstanden sind.
Wichtig: Sicher ist sicher – ob die Nutzungsrechte wirklich automatisch beim Arbeitgeber liegen, prüfst du am besten zusätzlich mit einem Blick in den Arbeitsvertrag. Dort muss die Übertragung der Nutzungsrechte geregelt sein.
Auch wenn das Urheberrecht bei im Unternehmen entstandenen Bildern oft kein Problem darstellt, gelten trotzdem alle Drittrechte wie das Persönlichkeitsrecht.
Vor der Weitergabe solcher Fotos brauchst du also auch bei intern gemachten Bildern die Erlaubnis aller abgebildeten Personen.
Recht zur Weitergabe an Dritte: So sicherst du dich ab
Bei der Vereinbarung zur Übertragung von Nutzungsrechten an dein Unternehmen kannst du die Weitergabe mit dem Urheber auf unterschiedliche Arten klären. Typischerweise kommen die folgenden Formen in Betracht:
Generelle Erlaubnis: Damit hast du das Recht, die Nutzung der Bilder an Dritte in deinem Ermessen weiterzugeben.
Eingeschränkte Erlaubnis: Die Weitergabe der Bilder ist nur erlaubt, wenn sie zum Beispiel der Berichterstattung über dein Unternehmen in Drittmedien dient. Klauseln für die Weitergabe von Bildern können auch zweckgebunden sein und auf Spezialfälle eingeschränkt werden, zum Beispiel auf bestimmte Veranstaltungen.
Wichtig: Das Recht zur Weitergabe muss eindeutig benannt und in die Vereinbarungen aufgenommen werden – das gilt für jeden einzelnen Model Release, Property Release und andere Vereinbarungen.
Empfehlung vom Anwalt
Medienrechtsanwalt Deubelli empfiehlt, eine möglichst weitreichende Weitergabeklausel zu nutzen, die auch zukünftige Nutzungszwecke umfasst. Die Beschränkung der Weitergabe auf die Berichterstattung über eine einzelne Veranstaltung greift in der Regel zu kurz.
Willst du die Bilder später in einem anderen Kontext weitergeben, müsstest du das Recht zur Weitergabe noch einmal von jedem einzelnen Rechteinhaber einholen. Das ist ein riesiger Aufwand, der sich von Anfang an vermeiden lässt.
Rechte einmal klären und Lizenzen und Erlaubnisse zentral speichern
Bilder dürfen nur dann mit Dritten geteilt werden, wenn alle Rechte und insbesondere die Erlaubnis zur Weitergabe klar sind. Ansonsten wird es teurer für Unterlizenznehmer und unter Umständen im zweiten Schritt auch für Dich. . Was du also brauchst, sind sichere Workflows und ein Ort, an dem du deine Bilder und Lizenzen übersichtlich organisierst.
Unternehmen verfolgen aktuell den Trend des Content Lifecycle Managements: Dabei geht es darum, Inhalte länger zu verwenden und vielleicht auch nächstes Jahr noch einmal an Partner oder die Presse weiterzugeben. Mit pixx.io als Digital Asset Management Tool hast du alte und neue Bilder jederzeit griffbereit und organisierst die dazugehörigen Bildlizenzen zentral und sicher.
So sieht jeder im Team, ob ein Bild für die Weitergabe an Dritte freigegeben ist und kann Bildmaterial schneller mit Journalisten und Partnern teilen. Damit dein Team Fotos auch Jahre nach dem Kauf noch sicher nutzen und weitergeben kann, solltest du
das Recht zur Weitergabe von Anfang an klären,
es so weit wie möglich fassen und
die Bilder mit sämtlichen Vereinbarungen in pixx.io hinterlegen.
Das Beste dabei: Wenn du die Bilder über pixx.io mit Dritten teilst, lässt sich ganz einfach nachverfolgen, wer welche Bilder für welchen Zweck heruntergeladen hat.
Sabrina
Sabrina schreibt für pixx.io über alles, was dich im Arbeitsalltag beschäftigt und hilft dir, Herausforderungen bei Content- und Social-Media-Marketing, Bildformaten oder Compliance zu meistern. Bei komplexen Themen bereitet sie das Wissen von Medien- und Rechtsexperten verständlich für dich auf.