Nutzungsbedingungen & rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 | Geltungsbereich |

  • (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen der pixx.io GmbH, Richard-Wagner-Straße 14 c, D-84453 Mühldorf (nachfolgend: Anbieter), und ihren Kunden (nachfolgend: Nutzer oder Kunde), die die zeitlich befristete Überlassung der Softwarelösung pixx.io (nachfolgend: pixx.io, Software oder Anwendung) als Software-as-a-Service bzw. Erweiterungen oder weitere Leistungen hierzu zum Gegenstand haben, selbst wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird.

  • (2) ¹Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung.

  • ²Der Kunde stimmt durch die Registrierung eines Accounts auf www.pixx.io oder durch anderweitig erfüllte Einrichtung der Software für den Kunden der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. ³Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. ⁴Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. ⁵Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er den Anbieter hierauf sofort schriftlich hinweisen.

  • (3) ¹Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. ² Eine Bereitstellung der Anwendung an Verbraucher ist ausgeschlossen.

  • (4) ¹Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. ²Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch den Anbieter maßgebend.

§ 2 | Leistungsgegenstand |

  • (1)    ¹ Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Anwendung ab Schnittstelle Rechenzentrum (Router Ausgang) sowie die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung vermittels Browserzugriff und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung.

    ² Die Anwendung wird in drei Varianten angeboten:

    (a) pixx.io Basic

    (b) pixx.io Pro

    (c) pixx.io Enterprise

    ³ Inhalt und Leistungsumfang der jeweiligen Variante können der Webseite des Anbieters unter https://www.pixx.io/preise entnommen werden.

  • (2) Über das in Absatz 1 Genannte hinausgehend ist die Bereitstellung von Hosting und Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) Leistungsgegenstand.

  • (3) ¹Die Anwendung ermöglicht das Verwalten bzw. die Organisation der vom Kunden selbst erworbenen Medien, insbesondere die Verwaltung von Medien-Lizenzen, die unternehmensinterne Gewährung von Zugriffen, Verschlagwortung sowie die Integration in Drittsoftware über Schnittstellen. ²Die Anwendung überprüft die Kundenan- und -eingaben sowie den ausgewerteten Datenbestand nicht auf inhaltliche Richtig- oder Vollständigkeit, insbesondere in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht. ³Insbesondere überprüft die Software nicht den tatsächlichen Bestand oder den Umfang eingepflegter Lizenzanagaben oder die Richtigkeit eingepflegter Copyrightvermerke.

  • (4) ¹Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Einrichtung der Software in dem vereinbarten Umfang. ²Hierbei hat der Kunde die in § 10 genannten Mitwirkungspflichten zu befolgen. ³Im Übrigen schuldet der Anbieter Beratungsleistungen nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. ⁴Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu den in § 10 genannten Stundensätzen zu vergüten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.

§ 3 | Registrierung und Vertragsschluss |

  • (1)  Soweit der Kunde ein individuelles Angebot vom Anbieter erhalten hat (insbesondere im Rahmen der Variante pixx.io Enterprise) kommt der Vertrag durch Annahmeerklärung des Kunden, spätestens jedoch durch den Beginn der Einrichtung der Anwendung für den Kunden zustande.

  • (2) ¹Im Übrigen setzt die Nutzung der Anwendung (Testversion als auch kostenpflichtige Varianten) eine vorherige Registrierung voraus. ²Ein Anspruch auf Eröffnung eines Kundenkontos und den Abschluss eines Vertrages besteht nicht. ³Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. ⁴Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde dem Anbieter eine Kopie seines Identitätsnachweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. ⁵Im Rahmen der Registrierung fragt der Anbieter die Daten des Kunden ab. ⁶Die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. ⁷Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Anmeldung zur Anwendung durch Eingabe der hinterlegten E-Mail-Adresse des Kunden und des durch den Anbieter vergebenen Kennworts. ⁸Der Kunde ist verpflichtet, nach der ersten Anmeldung ein neues Passwort zu vergeben, dieses geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen.

  • (3) ¹Nach der Registrierung steht dem Kunden die kostenfreie Testversion für 2 Tage zur Verfügung. ²Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse wird dieser Zeitraum auf 14 Tage erweitert.

  • (4) ¹Zum Wechsel in eine kostenpflichtige Variante muss der Kunde im persönlichen Bereich unter Mein Konto in den Einstellungen unter Übersicht eine Auswahl treffen. ²Im Zuge der Registrierung wird er aufgefordert folgende Angaben einzutragen:

    • Angabe einer Rechnungsadresse | (für die Erstellung einer ordentlichen Rechnung)

    • Auswahl der Programm-Variante (Plan) | (der Preis wird direkt angezeigt)

    • gewünschte Addons | (der Preis wird direkt angezeigt)

    • Zahlungsart

    ³ Während des Bestellvorgangs kann der Vorgang jederzeit per Klick auf Zurück zur App abgebrochen werden. ⁴Der Vertrag kommt durch Klick auf Jetzt buchen zustande. ⁵Soweit eine Buchung außerhalb des Bestellsystems erfolgt, kommt der Vertrag spätestens durch Einrichtung der kostenpflichtigen Bestandteile der Anwendung für den Kunden zustande.

  • (5) ¹Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. ²Alle Änderungen müssen dem Anbieter über die Eingabemaske im Bereich Mein Konto oder in Textform mitgeteilt werden.

§ 4 | Bereitstellung der Anwendung |

  • (1) In allen Varianten hält der Anbieter die Anwendung in der bei Vertragsschluss aktuellen Version ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 3) auf einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden auch als Cloud bezeichnet), die er von Dritten mietet, zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

  • (2) ¹Der Leistungsumfang der Anwendung bzw. Zusatzleistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibung der Anwendung, insbesondere der gewählten Variante, der Zahl der Nutzer und des Speicherplatzes. ²Die jeweilige Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der AGB.

  • (3) ¹Der Anbieter haftet dafür, dass die bereitgestellte Anwendung

    • für die sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist,

    • während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,

    • insbesondere frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben

    wobei der Anbieter die branchenübliche Sorgfalt schuldet. ²Bei der Feststellung, ob den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollkommen fehlerfrei erstellt werden kann.

  • (4) Die vom Kunden zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus § 9 dieser AGB.

  • (5) ¹Anpassungen bzw. Änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen durch den Anbieter sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Software bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. ²Im Übrigen ist der Anbieter zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies im Rahmen einer Servicevereinbarung oder sonst ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert nach den in § 10 genannten Sätzen zu vergüten.

  • (6) ¹ Soweit der Anbieter die Anwendung selbst herstellt, sorgt er dafür, dass diese stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. ² Wenn der Anbieter Teile der Anwendung (bspw. Plugins etc.) von Dritten bezieht, wird er die bei Vertragsschluss letzte allgemein am Markt verfügbare Version des jeweiligen Teils der Anwendung spätestens drei Monate ab herstellerseitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung durch den Kunden bereithalten, falls diese keine Beeinträchtigung von Funktionen oder Sicherheitsproblematiken mit sich bringt.

  • (7) ¹Sofern die Bereitstellung neuer Versionen vereinbart ist, und soweit die Bereitstellung einer neuen Version oder eine sonstige Änderung dazu führt, dass dadurch die Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unterstützte Arbeitsabläufen des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten beeinträchtigt werden, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. ²Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. ³Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

§ 5 | Verfügbarkeit der Anwendung |

  • (1) ¹Der Anbieter schuldet die im Folgenden vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. ² Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

    (a) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Registrierung bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.

    (b) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während

    • Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;

    • Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, z. B. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der An-wendung;

    • unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch.

  • (2) Nichtverfügbarkeit

    (a) Angekündigte Nichtverfügbarkeit

    ¹Der Anbieter ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Clouddienste zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. ²Im Übrigen werden angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. ³Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.

    (b) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit

    ¹Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. ²Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.

  • (3) Störungsbehebung

    ¹ Sofern Reaktions- und Wiederherstellungszeiten nicht gesondert vereinbart sind, trägt der Anbieter im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Anwendung dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet wird. ²Der Anbieter trägt ferner dafür Sorge, dass die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung angemessenen Zeit beseitigt wird.

§ 6 | Weitere Leistungen des Anbieters |

  • (1) ¹Dem Kunden steht während der Vertragslaufzeit ein elektronisches Benutzerhandbuch für die Anwendung und ggf. Erweiterungen zur Verfügung. ² Sofern eine Aktualisierung der Anwendung vereinbart ist und erfolgt, wird das Benutzerhandbuch entsprechend angepasst.

  • (2) ¹Sofern der Anbieter Software Dritter als Anwendung bereitstellt und von diesem Dritten keine Dokumentation in deutscher/englischer Sprache allgemein erhältlich ist, ist der Anbieter berechtigt, allein die ihm zugängliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen. ²Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. ³Im Übrigen gelten die unter §§ 7 - 8 dieser AGB für die Anwendung genannten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.

  • (3) ¹Der Anbieter hält einen Kundensupport bereit. ²Die Kommunikationskanäle sind der Webseite des Anbieters zu entnehmen. ³Je nach gewählter Vertragsvariante können einzelne Supportkanäle nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. ⁴Der Anbieter behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und –kanäle anzupassen.

  • (4) ¹Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit vereinbart werden. ²Insbesondere können Supportleistungen nachträglich vereinbart werden. ³Solche weiteren Leistungen werden, wenn nicht abweichend vereinbart, gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den in § 10 genannten Stundensätzen erbracht.

§ 7 | Nutzungsrechte an und Nutzung der Anwendung |

  • (1) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

  • (2) ¹Der Kunde nutzt die Anwendung ausschließlich auf der Cloud. ²Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. ³Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal in Höhe des gebuchten Umfangs nutzen.

  • (3) ¹Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. ²Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.

  • (4) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

  • (5) ¹Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. ²Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. ³Es ist weiter nicht gestattet die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

§ 8 | Verpflichtung des Kunden zur sicheren Nutzung |

  • (1) ¹Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern; insbesondere stellt der Kunde sicher, dass die verwendeten Passwörter technisch komplex aufgebaut sind und den Anforderungen des jeweiligen SecurityLevel entsprechen (mindestens 8, 12 oder 16 Zeichen). ²Personenbezogene Sachverhalte sind zu vermeiden.

  • (2) ¹Der Kunde wird vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

  • (3) ¹Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder in der Cloud gespeichert werden.

  • (4) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 bis 3 durch den Kunden

    • (a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1, 2 oder 3 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

    • (b) ¹Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 oder 3, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. ²Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

    • (c) Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in Textform des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 bis 3, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

    • (d)  Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Kunden kann der Anbieter Schadensersatz nach Maßgabe von § 13 geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

  • (5) ¹Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden in der Cloud des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. ²Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

  • (6) ¹Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Anbieters nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder weiter zu vermieten. ² Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.

  • (7) ¹Der Kunde hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Software vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. ²Er wird seine Arbeitnehmer und die sonstigen zur unselbständigen Nutzung berechtigten Personen darauf hinweisen, dass eine Überschreitung des Nutzungsumfangs unzulässig ist.

§ 9 | Zusammenarbeit der Vertragsparteien |

  • (1) ¹Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, die eine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch den Anbieter haben können. ²Der Kunde nennt dem Anbieter spätestens nach Vertragsschluss zwei Ansprechpartner, die befugt sind, verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.

  • (2) Die vertraglich vereinbarte Benutzerzahl darf nicht überschritten werden. Insbesondere dürfen Benutzeraccounts nicht von mehreren Mitarbeitern gleichzeitig verwendet werden.

§ 10 | Entgelt |

  • (1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung setzt sich aus einer Grundpauschale und aus nutzungsabhängigen Vergütungen zusammen.

  • (2)  ¹Die jeweilige Grundpauschale richtet sich nach der zum Vertragsschluss (§ 3) geltenden und unter

    https://www.pixx.io/preise abrufbaren Preisliste. ² Falls der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot macht, geht dieses der Preisliste vor. ³ Die jeweilige Pauschale fällt für jeden Abrechnungszeitraum ab betriebsfähiger Bereitstellung an und ist im Voraus fällig. ⁴ Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.

  • (3)   Zahlungsmodalitäten

    • (a) möglich Zahlungsarten bei monatlichem Abonnement

      • Zahlung via Kreditkarte

      • Zahlung per SEPA-Basis-Lastschrift

    • (b) mögliche Zahlungsarten bei jährlichem Abonnement

      • Zahlung via Kreditkarte

      • Zahlung per SEPA-Basis-Lastschrift

      • Zahlung per Banküberweisung mit Zahlungsziel 10 Tage netto ohne Abzüge ab Rechnungsdatum

  • (4) ¹Sofern der Kunde einen Benutzer anlegt, durch den die Anzahl der bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzer überschritten würde, erhält er die Möglichkeit, den zusätzlichen Nutzer entgeltlich hin zuzubuchen. ²Die Laufzeit des Vertrages über den zusätzlichen Nutzer richtet sich nach § 14.

  • (5) ¹Der Anbieter ist berechtigt, die Grundpauschale nach Abs. (2) erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von zwei Monaten zum darauffolgenden Monatsbeginn zu erhöhen, sofern und soweit sich seine für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags anfallenden Kosten erhöht haben. ²Im Fall der Erhöhung hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen. ³Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

  • (6) ¹Die Höhe der Vergütung für Beratungsleistungen und für über die Bereitstellung der Software hinaus gehenden Leistungen sowie für sonstige Zusatzleistungen, die vom Kunden verlangt werden und zu denen keine ausdrückliche Preisabsprache in Textform vereinbart wird, richtet sich nach der folgender Vergütungstabelle:

    Dienstleistung

    Vergütung

    Stundensatz Softwaresupport/Installationsassistenz

    150,00 €/Std.

    Stundensatz Softwaresupport/Installationsassistenz außerhalb Geschäftszeiten

    210,00 €/Std.

     

     

    Samstags-Faktor

    +50% der Vergütung

    Sonn- und Feiertags-Faktor

    +100% der Vergütung

    Anfahrtskosten werden mit 50% des Basisstundensatzes in Ansatz gebracht

    ²Falls der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot macht, geht dieses der Preisliste vor. ³Sofern eine regelmäßige Pauschale vereinbart wird, fällt diese für jeden Abrechnungszeitraum ab Beginn der Beratungsleistungen an und wird jeweils am ersten Werktag des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. ⁴Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen

  • (7) Die Preisanpassungsklausel des Abs. (5) ist auf Beratungsleistungen entsprechend anzuwenden.

  • (8) Vergütungen werden zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

  • (9) ¹Der Kunde ist mit der Ausstellung von Rechnungen in einem elektronischen Format und deren elektronischer Übermittlung (elektronische Rechnungen) einverstanden. ²Der Anbieter ist berechtigt, bei der Zahlungsabwicklung und Rechnungsausstellung Zahlungsdienstleister einzusetzen.

§ 11 | Datensicherheit, Datenschutz |

  • (1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

  • (2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

  • (3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

  • (4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

  • (5) Soweit die übermittelten Daten auch personenbezogene Daten enthalten, schließen die Vertragspartner nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

§ 12 | Geheimhaltung |

  • (1) Der Anbieter verpflichtet sowohl sich selbst als auch seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses erlangten und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen.

  • (2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertrages fort.

  • (3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die

    • (a) dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren;

    • (b) dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekanntgegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen;

    • (c) infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.

  • (4) Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist der Anbieter berechtigt, seinen gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihm überlassenen Informationen nachzukommen.

  • (5) ¹Der Anbieter ist berechtigt den Kunden gegenüber Dritten als Referenzkunden zu benennen sowie Namen und Logo des Kunden auf die eigenen Internetseiten zum Zwecke der Referenzangabe aufzunehmen. ²Die Berechtigung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, bis auf Widerruf durch den Kunden.

§ 13 | Haftung |

  • (1) Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

  • (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

  • (3) ¹Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. ²Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. ³In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. 4Insoweit wird nochmals festgehalten, dass nach § 2 Abs. 4 weder die Überprüfung des Bestandes noch des Umfanges der vom Nutzer gemachten Lizenzangaben Vertragspflichten sind. 5Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.

  • (4) ¹Sofern die Datensicherung nicht in den vertraglichen Leistungskatalog des Anbieters fällt, ist der Kunde für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. ²Bei einem durch den Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter deshalb ausschließlich für die Kosten der Wiederherstellung des Dienstes auf Basis und mit Stand der Sicherheitskopie des Kunden.

  • (5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 14 | Laufzeit, Kündigung |

  • (1) ¹Der Vertrag beginnt am Tag der Freischaltung und Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden. Die Laufzeit des Vertrags beträgt wahlweise 1 Monat, 12 Monate oder eine individuell vereinbarte Dauer. ²Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn der Kunde nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.

  • (2) ¹Der Kunde kann jederzeit auf ein nächsthöheres Paket wechseln oder zusätzliche Benutzer hinzubuchen. ²Die Vertragslaufzeit ändert sich hierdurch nicht. ³Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig durch Gutschrift berücksichtigt. ⁴Ein Downgrade ist erst am Ende der Vertragslaufzeit und unter Einhaltung der in Abs. 1 genannten Frist möglich.

  • (3) ¹Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ²Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. ³Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

  • (4) Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch den Anbieter außerordentlich gekündigt, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.

  • (5) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

  • (6) ¹Der Zugang zum Kundenkonto wird nach Beendigung des Vertrages gesperrt. ²Sämtliche Daten des Kunden werden innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Vertrages gelöscht, insbesondere auch die der Nutzer sowie die von diesen eingegebenen Daten. ³Es obliegt dem Kunden, seine Kundendaten rechtzeitig auf sein lokales System zu speichern.

  • (7) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. wegen steuerrechtlicher Vorschriften) bezüglich seiner Kundendaten ausschließlich selbst verantwortlich.

  • (8) Der Anbieter kann die Vernichtung der überlassenen Handbücher und Dokumentationen verlangen.

§ 15 | Höhere Gewalt |

  • (1) ¹Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. ²Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

    • von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion

    • Pandemien

    • Überschwemmung

    • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo

    • über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf

    • nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.

    (2) Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 16 | Schlussbestimmungen |

  • (1) Auf alle Vertragsverhältnisse mit dem Anbieter findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

  • (2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.

  • (3) Ergeben sich in der praktischen Anwendung des jeweiligen Vertrags oder dieser AGB Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

  • (4) ¹Soweit diese AGB oder sonstige Vertragsunterlagen auch in andere Sprachen übersetzt werden, dient dies lediglich als Lesehilfe. ² Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist jeweils ausschließlich die deutsche Fassung heranzuziehen.

  • (5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verträge mit dem Anbieter ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für Mühldorf zuständige Landgericht.

 

Mühldorf, Februar 2024

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