Wenn es um Bilder geht, kommt schnell der Begriff geistiges Eigentum auf. Doch was bedeutet geistiges Eigentum? Gibt es dazu ein Gesetz? Und wie können Rechteinhaber und Nutzer von Bildern geistige Eigentum schützen? Antworten liefert dieser Blogartikel.
Was ist geistiges Eigentum: Definition
Es gibt keine allgemeingültige Definition für geistiges Eigentum. Als Orientierung dient jedoch die Definition des Deutschen Patent- und Markenamts. Es fasst unter dem Begriff geistiges Eigentum verschiedene Eigentumsrechte zusammen, die Schöpfungen des menschlichen Intellekts betreffen. International spricht man von intellectual property (IP).
Geistiges Eigentum gehört zwar stets seinem Schöpfer. Trotzdem handelt es sich in der Regel nicht um einen greifbaren Gegenstand, sondern um ein sogenanntes Immaterialgut. Das kann eine Software sein, ein Foto, eine Melodie, eine Marke oder eine bestimmte Melodie.
Gibt es ein Gesetz für geistiges Eigentum?
Ein einheitliches Gesetz für geistiges Eigentum gibt es genauso wenig wie eine klare Definition des Begriffs. Stattdessen ist geistiges Eigentum ein Überbegriff, der verschiedene Rechtspositionen zusammenfasst. Um das Ganze verständlicher zu machen, schauen wir uns am Beispiel eines Fotos an, welche Rechte relevant sind und das geistige Eigentum schützen.
Urheberrecht
Bei einem Foto gilt in erster Linie das Urheberrecht. Damit dieses Recht in Kraft tritt, ist keine Eintragung in ein Register oder ähnliches notwendig. Stattdessen entsteht das Recht in dem Moment, in dem ein Fotograf auf den Auslöser drückt.
Mit dem Erschaffen des Fotos erhält der Fotograf oder die Fotografin das Urheberrecht dafür. Es räumt den Fotoschaffenden das exklusive Recht ein, ihr Werk beliebig zu reproduzieren, zu verbreiten, zu verändern und zu veröffentlichen.
Persönlichkeitsrecht
Daneben gelten bei Fotos weitere Rechte wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Bei diesen Rechten geht es nicht um die Personen hinter der Kamera, sondern davor. Sind auf einem Menschen erkennbar dargestellt, dann haben auch sie Rechte.
Genau wie das Urheberrecht sind Persönlichkeitsrechte in keinem Register vermerkt, sondern entstehen im Moment des Fotografierens. Für dich bedeutet das: Bevor du ein Foto verwenden darfst, auf dem Personen abgebildet sind, musst du ihre Erlaubnis einholen.
Marken- und Designrecht
Selbst wenn auf einem Foto keine Personen zu sehen sind, darfst du dich leider nicht zurücklehnen. Denn neben dem Persönlichkeitsrecht für abgebildete Personen können verschiedene Schutzrechte für Marken oder Designs bestehen.
Markenschutz besteht zum Beispiel für Namen, Logos, Symbole oder andere Kennzeichen zur Unterscheidung von Services oder Produkten eines Unternehmens von denen anderer.
Designschutz betrifft das Erscheinungsbild von industriell oder handwerklich erzeugten Produkten und schützt das Design vor unbefugter Nachahmung oder Nutzung.
Die gute Nachricht: Diese Rechte gelten nur, wenn sie in das entsprechende Register eingetragen sind. Beim Deutschen Patent- und Markenamt findest du Möglichkeiten, um Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Designs zu recherchieren. Wirst du dort nicht fündig, darfst du ziemlich sicher davon ausgehen, dass kein Schutzrecht besteht.
Urheberrechte abgebildeter Gegenstände
Was ist, wenn auf einem Foto keine Marke, sondern ein Kunstwerk abgebildet ist? Kunstwerke sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt und es kann in diesem Fall sein, dass du die Erlaubnis zur Veröffentlichung von der Kunst schaffenden Person einholen musst.
Handelt es sich um ein Gemälde oder eine Statue in einem Museum, spielt außerdem unter Umständen das Hausrecht eine Rolle. Manche Museen legen individuelle Richtlinien für das Fotografieren von Kunstwerken in ihrem Haus fest, die zu beachten sind.
Geistiges Eigentum schützen: So verwendest du Bilder sicher
Geistiges Eigentum ist je nach Art der jeweiligen Schöpfung durch verschiedene Rechte geschützt. Welche Rechte zum Beispiel bei Fotos gelten können, weißt du jetzt. Doch was heißt das für deinen Alltag?
Wann immer du ein Foto verwenden möchtest, das du nicht selbst gemacht hast, musst du die möglicherweise bestehenden Rechte prüfen und entsprechende Genehmigungen zur Veröffentlichung einholen. Auch bei Fotos, die du selbst aufgenommen hast, können bestimmte Rechte betroffen sein und müssen gecheckt werden.
Im Idealfall holst du dir die Erlaubnis der Rechteinhaber, zum Beispiel einer abgebildeten Person, schriftlich per E-Mail. Auf diese Weise lässt sich später belegen, dass du keine Rechte rund um geistiges Eigentum verletzt hast.
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Übertragung: Geistiges Eigentum weitergeben?
Neben der Erlaubnis abgebildeter Personen benötigst du für die Veröffentlichung von Fotos außerdem die Zustimmung des Urhebers. Kann der Urheber sein geistiges Eigentum übertragen? Streng genommen geht es vielmehr um die Übertragung vom Nutzungsrecht.
Geistiges Eigentum an einem Foto kann nicht in Form des Urheberrechts übertragen werden – stattdessen überträgt der Fotograf deinem Unternehmen im Rahmen eines Lizenzvertrags das exklusive oder nicht-exklusive Recht für die Nutzung seines Fotos.
Das bedeutet: Ihr dürft das Foto für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Dauer nutzen. Je nach Vertragsumfang darf dein Unternehmen das Foto kommerziell nutzen, vermarkten oder es bearbeiten. Wichtig ist, dass die Verwendung im Vertrag genau festgehalten ist.
Geistiges Eigentum mit pixx.io schützen
Bei Kreativen gilt wie für alle Partner: Ein faires Miteinander ist die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit. Dazu gehört auch, die Rechte von Fotografen und Designern zu achten und ihr geistiges Eigentum zu schützen.
Sind alle Rechte und Genehmigungen geklärt und eingeholt? Dann ist es wichtig, auf das „Verfallsdatum“ der Lizenzen und Genehmigungen zu achten. Denn Nutzungsrechte werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum eingeräumt.
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Sabrina
Sabrina schreibt für pixx.io über alles, was dich im Arbeitsalltag beschäftigt und hilft dir, Herausforderungen bei Content- und Social-Media-Marketing, Bildformaten oder Compliance zu meistern. Bei komplexen Themen bereitet sie das Wissen von Medien- und Rechtsexperten verständlich für dich auf.